my-dsb.com
Häufige Fragen
Kurze Orientierung zu externer Datenschutzbetreuung, Projekten, Audits und Zusammenarbeit.
Wann benötigt ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Die Pflicht hängt unter anderem von Art und Umfang der Verarbeitung, der Organisation und besonderen gesetzlichen Tatbeständen ab. Eine belastbare Prüfung sollte die konkrete Tätigkeit und Unternehmensstruktur berücksichtigen.
Was unterscheidet externe Datenschutzbeauftragte von reiner Beratung?
Der Datenschutzbeauftragte hat eine gesetzlich definierte unabhängige Funktion. Beratung kann zusätzlich und projektbezogen erfolgen. Rollen, Verantwortlichkeiten und mögliche Interessenkonflikte müssen klar geregelt sein.
Wie beginnt eine laufende Betreuung?
Üblicherweise mit Rollenklärung, Bestandsaufnahme, Priorisierung wesentlicher Risiken und einer Jahresplanung. Vorhandene Dokumente werden genutzt, aber nicht ungeprüft übernommen.
Können einzelne Datenschutzprojekte separat beauftragt werden?
Ja. Typische Projekte sind Datenschutz-Folgenabschätzungen, Cloud- und KI-Einführungen, Vertragsprüfungen, Löschkonzepte, Audits oder die Bearbeitung komplexer Vorfälle und Auskunftsersuchen.
Ersetzt eine Software die Datenschutzberatung?
Nein. Ein Managementsystem kann Struktur und Dokumentation unterstützen. Rechtliche Bewertung, Risikoeinordnung, Entscheidungen und betriebliche Umsetzung bleiben fachliche und organisatorische Aufgaben.
Wie werden Leistungen und Kosten geplant?
Nach einer kurzen Klärung von Größe, Komplexität, Risikolage und gewünschtem Umfang wird ein transparentes Betreuungs- oder Projektmodell vorgeschlagen.
Lassen Sie uns klären, was Ihr Unternehmen wirklich braucht.
In einem unverbindlichen Erstgespräch ordnen wir Ausgangslage, Handlungsbedarf und sinnvolle nächste Schritte ein.
